Pflegeberatung nach § 37,3

Jede pflegebedürftige Person, die einen Pflegegrad besitzt und von Angehörigen zu Hause gepflegt wird, ist dazu verpflichtet diese Pflegeberatung halbjährlich bei einem Pflegegrad 1-3 oder vierteljährlich bei einem Pflegegrad 4-5 durchzuführen. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Sie und Ihre Angehörigen eine fachkompetente Beratung und Aufklärung erhalten, welche Möglickeiten vorhanden sind. Auch beraten wir Sie gerne zur Kurzzeit/Tagespflege. Bei Fragen zu Pflegehilfmittel und Wohnraumanpassung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Ambulante Pflege nach SGB XI

Pflege zu Hause bedeutet nicht, Ihre Ressourcen zu verlieren, sondern Ihnen die Körperpflege zu erleichtern, die Sie aufgrund von Erkrankungen nicht mehr selbstständig ausführen können. Wir arbeiten Ressourcenfördernd um Ihnen so lange wie möglich das Leben selbstbestimmend in Ihrem Eigenheim zu ermöglichen. Natürlich werden die Pflegeleistungen mit Ihnen abgestimmt und individuell angepasst.

Behandlungspflege nach SGB V

Die Wundversorgung ist eine Dienstleistung, die wir gewissenhaft durch geschultes Fachpersonal erbringen. Wir kooperieren mit Wundmanagern, die regelmässig eine Wunddokumentation für die Ärzte und Krankenkassen anlegen. Portversorgung ist uns kein Fremdwort, sowie Kompressionsbehandlungen und Medikamente, auch hier besteht eine Kooperation mit einer Apotheke. Medizinische Einreibungen, Injektionen und auf Infusionen sowie postoperative Wunden sind wir spezialisiert. Unsere Mitarbeiter werden monatlich geschult und weitergebildet.